Nützliche Informationen
Allgemeines
Besucher, die an Erkrankungen wie Epilepsie, Asthma, Herz- oder Atemwegserkrankungen leiden, müssen bei ihrem Besuch im PIDAL unbedingt die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Bei Bedarf sollten sie von einer Person begleitet werden, die sie ständig beaufsichtigt. Der Besucher muss die Schwimmlehrer/Kursleiter oder die Leitung der Gruppe, der er angehört, über seine Erkrankung informieren. Diese Informationen werden vertraulich behandelt und sollen bei einem Notfall eine angemessene Behandlung ermöglichen.
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität gibt es spezielle Zugänge (wenden Sie sich an die Rezeption, um Unterstützung zu erhalten).
Das PIDAL übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände im Gebäude.
Das Personal des PIDAL hat das ausschließliche Recht, nicht schulischen Schwimmunterricht zu erteilen. Generell gilt, dass niemand einen Unterricht oder eine Veranstaltung jeglicher Art organisieren darf.
Während der Durchführung von Schwimm- und Wassergymnastikkursen können Becken ganz oder teilweise ausschließlich für die Kursteilnehmer reserviert werden.
Die Schwimmlehrer führen die allgemeine Aufsicht im Schwimmbad. Sie treffen die notwendigen Entscheidungen, um die Sicherheit aller Besucher zu gewährleisten. Sie können jegliche Handlung untersagen, die sie als gefährlich für den Schwimmer in einer betreuten Gruppe oder für einen unabhängigen Badegast erachten.
Als Elternteil sind Sie verpflichtet, Ihre Kinder zu beaufsichtigen und verantwortlich für das Verhalten Ihrer Kinder im Schwimmbad.
PIDALpool
- Das Tragen einer Badekappe ist freiwillig.
- Die Poolbenutzer müssen einen Badeanzug tragen, der den Körper eng umschließt und frei von Verzierungen (wie Perlen usw.) ist. Die Beinlänge des Badeanzugs darf nicht über das Knie hinausgehen, und die Ärmellänge des Badeanzugs muss über dem Ellbogen enden. „String“-Badebekleidung ist nicht erlaubt. Der Badeanzug muss den in Luxemburg allgemein akzeptierten Anstandsregeln entsprechen.
- Das Duschen mit Seife ist vor dem Betreten des Pools verpflichtend.
- Kinder unter 10 Jahren müssen immer von einem Erwachsenen begleitet werden, der mit den Kindern ins Wasser geht, wobei maximal fünf Kinder pro erwachsener Aufsichtsperson erlaubt sind.
- Besucher, die sich nicht an diese Vorschriften halten, können unverzüglich der Einrichtung verwiesen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
Weitere Informationen
T. +352 33 91 72 - 1